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   VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822   

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VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822 (https://dejure.org/2020,23300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.2020 - 7 CE 20.1822 (https://dejure.org/2020,23300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 (https://dejure.org/2020,23300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der COVID-19-Infektionen

  • BAYERN | RECHT

    BayPrG Art. 4 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2, § 146, § 152, § 154 Abs. 2; ZPO § 920; GG Art. 5 Abs. 1; GKG § 47, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 1
    Erfolgreiche Geltendmachung des presserechtlichen Auskunftsanspruch auf die kumulierte Gesamtzahl der SARS-CoV-2-Infektionen in den Gemeinden eines Landkreises

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 4, Art. 11 BayPrG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 100, Art. 101 BV

  • rewis.io

    Erfolgreiche Geltendmachung des presserechtlichen Auskunftsanspruch auf die kumulierte Gesamtzahl der SARS-CoV-2-Infektionen in den Gemeinden eines Landkreises

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Presserechtliches Auskunftsersuchen über gemeindegenaue Infektionszahlen der COVID-19-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der COVID-19-Infektionen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Presse kann Auskunft über gemeindegenaue Gesamtzahl von Covid-19-Infektionen seit Beginn der Pandemie verlangen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Journalist hat Anspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der COVID-19-Infektionen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft über gemeindegenaue Infektionszahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der COVID-19-Infektionen ... - Corona-Virus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der Corona-Infektionen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der COVID-19-Infektionen - Bayerisches Pressegesetz verpflichtet Behörden zur Auskunft

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 4, Art. 11 BayPrG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 100, Art. 101 BV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2020, 423
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Allerdings genügt es in diesem Zusammenhang, wenn Eilrechtsschutz nur dann gewährt wird, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (vgl. BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 30), der Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin notwendig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden.

    Daher können grundsätzlich ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug nicht bereits deshalb verneint werden, weil die Berichterstattung nicht auf unaufschiebbare Berichte wie die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Entscheidungen zielt und sie im Übrigen auch später möglich bleibt (BVerfG, B.v. 8.9.2014 a.a.O. Rn. 30).

  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber LfA Förderbank Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Zu Recht geht das Verwaltungsgericht aber davon aus, dass Verschwiegenheitspflichten nicht nur aus (generellen) "Geheimhaltungsvorschriften" folgen, sondern sich Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs auch ergeben können, wenn die Beantwortung einer Anfrage Grundrechte Dritter, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, berührt (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 7.8.2006 - 7 BV 05.2582 - juris Rn. 48).

    Der Schutz des Einzelnen vor unbefugter Weitergabe seiner personenbezogenen Daten ist vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 100, 101 BV) erfasst (grundlegend BVerfG, U.v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1/43; BayVGH, U.v. 7.8.2006 - 7 BV 05.2582 - VGH n.F. 59, 196/204).

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Es ist daher Sache der Presse, selbst zu beurteilen, welche Informationen sie benötigt, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer etwaigen Berichterstattung aufzubereiten (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2016 - 6 C 65.14 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Der Schutz des Einzelnen vor unbefugter Weitergabe seiner personenbezogenen Daten ist vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 100, 101 BV) erfasst (grundlegend BVerfG, U.v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1/43; BayVGH, U.v. 7.8.2006 - 7 BV 05.2582 - VGH n.F. 59, 196/204).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache steht einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 - NVwZ 2013, 1344 Rn. 22; BayVGH, B.v. 18.3.2020 - 7 CE 19.2143 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 5.17

    Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    b) Stehen sich Grundrechtspositionen entgegen, sind sie in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und es ist insbesondere abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse des Antragstellers oder dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse der mit COVID-19 infizierten oder erkrankten Landkreisbewohner der Vorzug zu geben ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 5/17 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 24.11.2016 - 7 B 16.454 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 27.11.2014 - 7 C 20.12 - juris Rn. 41) ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Deanonymisierung von Daten und damit eine nachträgliche individuelle Zuordnung zu einer Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 7 B 16.454

    Kein Auskunftsanspruch über Höhe der Vergütung im Abgeordnetenbüro

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    b) Stehen sich Grundrechtspositionen entgegen, sind sie in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und es ist insbesondere abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse des Antragstellers oder dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse der mit COVID-19 infizierten oder erkrankten Landkreisbewohner der Vorzug zu geben ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 5/17 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 24.11.2016 - 7 B 16.454 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 24.01.2017 - 7 CE 16.2056

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch im Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Je stärker der Anordnungsgrund ist, desto eher kommt eine Vorwegnahme zulasten der Behörde in Betracht (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 7 CE 16.2056 - juris Rn. 9; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66a).
  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 7 CE 19.2143

    Gymnasialeignung nach Abschluss der Realschule

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
    Das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache steht einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 - NVwZ 2013, 1344 Rn. 22; BayVGH, B.v. 18.3.2020 - 7 CE 19.2143 - juris Rn. 16).
  • VG Neustadt, 29.10.2020 - 5 L 930/20

    Schutzanspruch von Corona-Betroffenen vorrangig: Pirmasenser Zeitung hat keinen

    Die Antragstellerin verweist ferner auf eine Entscheidung des Bayerischen VGH vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 - und auf das grundgesetzliche geschützte Selbstbestimmungsrecht der Presse.

    Je stärker der Anordnungsgrund ist, desto eher kommt eine Vorwegnahme zulasten der Behörde in Betracht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 -, Rn. 12, juris, m.w.N.).

    Es ist daher Sache der Presse, selbst zu beurteilen, welche Informationen sie benötigt, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer etwaigen Berichterstattung aufzubereiten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 -, Rn. 13, juris).

    Dieses Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte, zu denen auch Gesundheitsdaten wie Infektionen mit COVID-19 gehören, offenbart werden (s. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 -, Rn. 14 - 15, juris, m.w.N.).

    Während in dem betroffenen bayrischen Landkreis auf Gemeinden abgestellt wurde, die "teilweise weniger als 1.000 Einwohner" haben (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 -, Rn. 22, juris), haben die vorliegend betreffenden Ortsgemeinden etwa in den Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben oder Hauenstein zum Teil weniger als 200 Einwohner, die Ortsgemeinde Hirschthal (Verbandsgemeinde Dahner Felsenland) hat sogar weniger als 100 Einwohner (https://infothek.statistik.rlp.de/MeineHeimat/content.aspx?id=103&l=3&g=0734001021&tp=2 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2020 - 2 B 11397/20

    Corona-Infektionszahlen zu Ortsgemeinden müssen an die Presse herausgegeben

    Zwar wird im Grundsatz davon auszugehen sein, dass eine Rekonstruktion von Personenbezügen in sehr kleinen Gemeinden leichter erfolgen kann als in Größeren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 -, juris Rn. 23).

    Die von der Antragstellerin begehrten Auskünfte weisen einen starken Aktualitätsbezug auf (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 7 CE 20.1822 -, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666

    Amtsgericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten

    Zwar genügt es, wenn Eilrechtsschutz nur dann gewährt wird, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 30), der Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin notwendig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden.
  • VG München, 14.03.2023 - M 10 E 22.6192

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Herausgabe eines anonymisierten

    Wegen der Vorwegnahme der Hauptsache sind erhöhte Anforderungen an die Darlegung sowohl des geltend gemachten Anordnungsgrunds als auch des Anordnungsanspruchs zu stellen (stRspr., vgl. nur: BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 7 CE 16.2056 - juris Rn. 9).

    Stehen sich Grundrechtspositionen entgegen, sind sie in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und es ist insbesondere abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse oder dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse der Vorzug zu geben ist (stRspr. BayVGH, vgl. nur: BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache steht einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin dem Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile drohen, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 22; BVerwG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - juris Rn. 12).

  • VG Karlsruhe, 12.10.2022 - 3 K 3267/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Verlages über Anwaltskosten des

    Wird durch die begehrte Maßnahme die Entscheidung in der Hauptsache endgültig und irreversibel vorweggenommen, kann die einstweilige Anordnung nur erlassen werden, wenn ein Anordnungsanspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegt und für den Fall, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, dem Antragsteller schwere und unzumutbare Nachteile entstünden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2015 - 1 S 802/15 -, DVBl 2015, 1257, juris Rn. 16; ferner BVerwG, Beschluss vom 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, NVwZ-RR 2014, 558, juris Rn. 7; Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15, juris Rn. 3; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 01.09.2022 - 3 MB 13/22 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.08.2020 - 7 CE 20.1822 -, BayVBl 2020, 748, juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 14.09.2020 - AN 14 V 20.01544

    Herausgabe der Corona-Zahlen an Presse, Vollstreckungsantrag

    Mit Schriftsatz vom 7. August 2020 der Landesanwaltschaft Bayern legte der Vollstreckungsschuldner gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, der mit Beschluss vom 19. August 2020 (7 CE 20.1822) die Beschwerde zurückwies.
  • VG Ansbach, 12.10.2023 - AN 2 E 23.811

    Kündigung eines Promotionsbetreuungsverhältnisses, Unzumutbarkeit der

    Danach steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4. 2013 - 10 C 9/12 - NVwZ 2013, 1344, Rn. 22; BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - BeckRS 2020, 20467 Rn. 12; vgl. mit diesen Fundstellen auch Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 66a).
  • VG Augsburg, 19.09.2022 - Au 8 E 22.1601

    Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung von (vorgezogenem) Altersruhegeld

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre vorliegend nur ausnahmsweise möglich, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig wäre, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, sowie ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen würde (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9/12 - NVwZ 2013, 1344 Rn. 22; BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - juris Rn. 12; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, § 123 Rn. 14).
  • VG Ansbach, 05.07.2023 - AN 2 E 23.1305

    Glaubhaftmachung einer Prüfungsbehinderung

    Danach steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9/12 - NVwZ 2013, 1344, Rn. 22; BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - BeckRS 2020, 20467 Rn. 12; vgl. mit diesen Fundstellen auch Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 66a).
  • VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 2 E 23.1033

    Fristwahrung bei Nachweis einer Prüfungsbehinderung

    Danach steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4. 2013 - 10 C 9/12 - NVwZ 2013, 1344, Rn. 22; BayVGH, B.v. 19.08.2020 - 7 CE 20.1822 - BeckRS 2020, 20467 Rn. 12; vgl. mit diesen Fundstellen auch Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 66a).
  • VG München, 16.11.2022 - M 5 E 22.5053

    Unterwertige Beschäftigung einer Beamtin: Erfolgloser Antrag auf einstweilige

  • VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676

    (Vorläufige) Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur

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